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Rundschreiben zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hier finden Sie, vorschriftenbezogen sortiert, die Rundschreiben zur Grundsicherung nach dem SGB XII zum Download.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII wird von den Bundesländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG) umgesetzt. Um eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Obersten Landessozialbehörden Rundschreiben zum Vollzug der einzelnen grundsicherungsrelevanten Vorschriften des SGB XII erarbeitet.

Die Obersten Landessozialbehörden entscheiden dabei im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse eigenverantwortlich, in welcher Form und mit welchen Ergänzungen sie die Inhalte dieser Rundschreiben an ihre Träger der Sozialhilfe weitergeben.

Erst durch die Weiterleitung dieser gegebenenfalls durch die Länder angepassten Rundschreiben sind diese für die Träger der Sozialhilfe in den Ländern (dies sind Landkreise, kreisfreie Städte und überörtliche Träger der Sozialhilfe) bei der Erbringung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bindend und zu beachten.

Es steht die jeweils geltende Fassung der Rundschreiben zur Verfügung.