Schneller, weiter, digitaler: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren, wie sich die Arbeitswelt verändert. Das mitarbeiter*innenzentrierte Beratungsprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) – INQA-Coaching – begleitet diesen Wandel im Kontext der digitalen Transformation zu entwickeln.
Seit dem Start des Programms im Herbst 2023 haben mehr als 1000 Betriebe das Angebot genutzt und bereits einen Coaching-Scheck erhalten. Damit knüpft INQA-Coaching an den Erfolg des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch (uWM) an.
Der Erklärfilm hilft Ihnen, mit INQA-Coaching durchzustarten.
INQA-Coaching Erklärfilm
In einem mehrmonatigen agilen Beratungsprozess finden Geschäftsführende, Beschäftigte und ein zertifizierter INQA-Coach passgenaue Lösungen für die jeweiligen Herausforderungen in einem Betrieb. Zunächst gilt es herauszufinden, was sich ändern soll, und dann darum, wie Digitalisierung dabei helfen kann. Die Beratungstermine erfolgen in kurzen zeitlichen Intervallen. Dabei werden die Coaching-Ziele fortlaufend überprüft und die Strategie ggf. neu ausgerichtet, um dem Bedarf des Unternehmens gerecht zu werden.
Mit INQA-Coaching können sich Unternehmen krisensicher aufstellen und eigenständig auf Veränderungen reagieren. So bleiben Sie wettbewerbsfähig und attraktiv für Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten werden erstattet.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des BMAS gefördert. Alle Informationen zu den Zielen, Verfahren und Förderbedingungen von INQA-Coaching finden Sie in der aktualisierten Förderrichtlinie vom 11.04.2024.
Was für INQA-Coaching spricht
- Passgenau: Ein praxisorientiertes Vorgehen führt zu maßgeschneiderten Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte.
- Nachhaltig: INQA-Coaching stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert Fachkräfte.
- Agil: Das Programm nutzt agile Methoden und befähigt KMU zum agilen Arbeiten.
- Mitarbeiter*innenzentriert: Das Programm beteiligt die Beschäftigten konsequent.
Wie läuft das Programm ab?
Die Teilnahme am INQA-Coaching erfolgt in drei Schritten:
INQA-Erstberatung
Mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) klären Sie die Fördervoraussetzungen und Ihren Unterstützungsbedarf. Die IBS dienen als fachliche Lots*innen im Programm. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck mit einer Laufzeit von bis zu sieben Monaten aus.
INQA-Coaching im Betrieb
Qualifizierte und erfahrene Berater*innen, die als INQA-Coach autorisiert wurden, führen das Programm durch. Dazu lösen Sie Ihren INQA-Coaching-Scheck bei einem INQA-Coach Ihrer Wahl ein. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten Sie anschließend passgenaue Lösungen. Eine Übersicht über INQA-Coaches finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte.
Abschlussgespräch mit IBS
Etwa drei bis sechs Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit Ihrer IBS. Dabei bewerten Sie die Ergebnisse und Wirkungen des Programms und klären, ob weiterer Beratungsbedarf besteht. Ist dies der Fall, informiert Sie die IBS über weitere Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Wer kann teilnehmen?
INQA-Coaching steht bundesweit Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten offen. Folgende Kriterien müssen Sie erfüllen:
- Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
- Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
- Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Jahreseinheiten, JAE) und zum Zeitpunkt der Erstberatung und zum Start des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Vollzeitäquivalenten, VZÄ).
- Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
- Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als fünf Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Weitere Bedingungen werden im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle geklärt.