Das Bürgergeld wird von der neuen Grundsicherung abgelöst. Die neuen Regelungen treten nahezu vollständig zum 1. Juli in Kraft. Infos zum neuen Grundsicherungsgeld erhalten Sie hier. Ansonsten finden Sie Informationen zum bestehenden Bürgergeld.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
- die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder
- mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen,
haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Bürgergeld.
Dieses ist auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren.