Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) findet bei der Bestimmung von Mitgliedern der folgenden Gremienarten Anwendung, soweit der Bund insgesamt mindestens zwei Mitglieder bestimmen kann und keine Vorschlagsrechte Dritter ausgeübt werden:
- Aufsichtsgremien,
- wesentliche Gremien (Gremien, mit deren Besetzungen das Kabinett befasst ist sowie Gremien, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Ressorts als wesentlich bestimmt wurden).
Ziel ist es, diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Jedes Ressort ist verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste der Gremien mit der Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder im Internet zu veröffentlichen. Das BMAS bestimmt die Mitglieder in elf Aufsichts- und wesentlichen Gremien im Sinne des § 3 Nr. 1 und 2 BGremBG.
Gremium | Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
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Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn | 10 (10) | 5 | 5 |
Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn | 9 (9) | 5 | 4 |
Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit | 3 (3) | 3 | 0 |
Gremium | Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (davon besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
---|---|---|---|
DASA-Beirat der BAuA | 12 (12) | 6 | 6 |
Kuratorium der BAuA | 4 (4) | 2 | 2 |
Nationale Arbeitsschutzkonferenz | 3 (3) | 1 | 2 |
Sozialbeirat nach § 156 SGB VI | 3 (3) | 2 | 1 |
Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. | 12 (12) | 5 | 7 |
Wissenschaftlicher Beirat der BAuA | 14 (14) | 7 | 7 |
Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | 2 (2) | 2 | 0 |
Es haben sich folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
- Die drei Sitze des Bundes im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit wurden in Abstimmung mit dem BMFSFJ zum 1. Juli 2024 mit drei Frauen besetzt (vorher eine Frau und zwei Männer).
- Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im Kuratorium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde durch ein männliches Mitglied besetzt (vorher ein Mann und zwei Frauen, aktuell zwei Männer und zwei Frauen).
- Das bisherige Gremium Rat der Arbeitswelt wurde mit Wirkung zum 30. Juni 2024 aufgelöst.