Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.
Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht
Ab 1. August 2026 neue Berufskrankheit "Parkinson durch Pestizide"
Am 1. August 2026 tritt die 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung wird die Krankheit "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide" in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Wissenschaftliche Stellungnahme zu Lungenkarzinoiden bei den Berufskrankheiten Nr. 1103, 1104, 1108, 1110, 1310, 1311, 2402, 4104, 4109, 4110, 4112, 4113, 4114 und 4116
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zu der Frage beschlossen, ob Karzinoide der Lunge von den Berufskrankheiten mit umfasst sind, die den Begriff "Lungenkrebs" (oder Synonyme dieses Begriffs) enthalten. Insgesamt betrifft die Stellungnahme somit 14 Berufskrankheiten: Nr. 1103, 1104, 1108, 1110, 1310, 1311, 2402, 4104, 4109, 4110, 4112, 4113, 4114 und 4116.
Wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 4115 "Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose)" beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 4115 "Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose)" beschlossen. In dieser Stellungnahme wird die Auslegung der Begriffe "extrem" und "langjährig" für die Anwendungspraxis klargestellt. Der ÄSVB hat diese Klarstellung für notwendig befunden, da diese Begriffe in der Praxis unterschiedlich interpretiert wurden.
Abschlussvermerk zur Thematik "Krebserkrankungen bei Feuerwehreinsatzkräften" beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Thematik "Krebserkrankungen bei Feuerwehreinsatzkräften" wissenschaftlich geprüft. Anlass dafür war die im Jahr 2023 durch die Internationale Krebsagentur (IARC) veröffentlichte Monografie "Occupational Exposure as a firefighter". Nach sorgfältiger Durchsicht dieser umfassenden Bewertung hat der ÄSVB beschlossen, derzeit keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen. Diese Entscheidung wurde in einem Abschlussvermerk veröffentlicht.
Abschlussvermerk zur Thematik „Krebs des Nasenrachenraums (Nasopharynxkarzinom), der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen (Sinonasalkarzinom) durch Formaldehyd“ beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten nationalen und internationalen Literatur beschlossen, keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen und einen Abschlussvermerk erstellt.
Berufskrankheit Nr. 3101: „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“ - von der 4. Alternative umfasste Tätigkeiten bei COVID-19
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat untersucht, welche Tätigkeiten neben dem Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium der Infektionsgefahr durch COVID-19 in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.
Ab 1. April 2025 drei neue Berufskrankheiten
Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern und Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub