Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2006 in 57 Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt. Die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus diesen Staaten darf nach § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden. Die als vulnerabel eingestuften Staaten sind in der Anlage zu § 38 BeschV aufgelistet. Die WHO hat am 25. Februar 2021 eine aktualisierte Fassung der Liste vulnerabler Staaten veröffentlicht. Die "Health Workforce Support and Safeguards List, 2020" ersetzt die aus dem Jahr 2006 geltende Fassung. Die Neufassung der Staatenliste durch die WHO erfordert die entsprechende Anpassung der Anlage zu § 38 BeschV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Verordnung
Arbeitsförderung
Siebte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
04.06.2021
Referentenentwurf
21.04.2021
Dokumentation
04.06.2021: Verordnung
21.04.2021: Referentenentwurf
Stellungnahme
16.04.2021: BDA [PDF, 197KB]
Hinweis: Die Stellungnahme ist teilweise nicht barrierefrei.
Detailinformationen
Beschäftigungsverordnung