Tarifverträge sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und bieten Planungssicherheit für Unternehmen. Mit dem Bundestariftreuegesetz stärkt die Bundesregierung die Unternehmen, die Tarifverträge anwenden und einen fairen Wettbewerb bei Vergaben des Bundes.
Bisher hatten tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um Vergaben des Bundes oft einen Wettbewerbsnachteil. Da sie ihren Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen, zum Beispiel eine bessere Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten, gewähren, hatten sie im Vergleich zu Unternehmen, die ihre Lohn- und Personalkosten niedriger halten, oft höhere Kosten. Diesen Nachteil für tarifgebundene Arbeitgeber, die gute Löhne zahlen, beseitigen wir.