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Arbeitsförderung

Deutsch lernen für den Beruf

Das Erlernen der deutschen Sprache ist Voraussetzung, um möglichst schnell in Deutschland Fuß zu fassen. Hier erfahren Sie, wo Sie Hilfe zum Spracherwerb erhalten.

Gesamtprogramm Sprache (GPS)

Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die meisten Zugewanderten in Deutschland der erste Schritt und die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeit. Mit dem Gesamtprogramm Sprache hat die Bundesregierung deshalb im Inland ein flächendeckend ausgebautes, ausdifferenziertes und zugleich kohärentes Angebot der Deutschsprachförderung geschaffen. Es richtet sich an Neuzugewanderte aus Drittstaaten und der EU ebenso wie an Migrantinnen und Migranten, die bereits länger in Deutschland leben, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Deutsche mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf.

Das Gesamtprogramm Sprache besteht aus einem modularen Angebot für verschiedene Zielgruppen mit dem Basisangebot der bereits 2005 eingeführten Integrationskurse und den darauf aufbauenden Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die Mitte 2016 in den Strukturen der Regelförderung etabliert wurden. Für die Integrationskurse ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Beide Sprachförderangebote werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) administriert.

Das Ziel aller Angebote des Gesamtprogramms ist die bestmögliche Förderung der Teilnahmeberechtigten beim Erlernen der deutschen Sprache. Je nach Vorkenntnissen und individuellem Lernfortschritt ist eine durchgehende Förderung bis C1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen GER) und künftig auch bis zur kompetenten Sprachbeherrschung möglich, die dem Sprachniveau C2 des GER entspricht.

Integrationskurse

Das Ziel der Integrationskurse ist die Vermittlung von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 GER sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte der Bundesrepublik. Diese Kenntnisse sollen die Kursteilnehmenden in die Lage versetzen, eigenständig im Alltag zu agieren. Der allgemeine Integrationskurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und zusätzlich 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.

Daneben gibt es spezielle Integrationskurse mit einem Umfang von bis zu 900 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs für Analphabetinnen und Analphabeten, Zweitschriftlernende, Jugendliche, Eltern und Frauen sowie für Teilnehmende mit Behinderungen. Viele Integrationskurse finden zurzeit als Alphabetisierungskurse statt. Bei diesen Kursen geht das Curriculum bereits konzeptuell von einem Kursergebnis auf dem Sprachniveau A2 aus.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt von der Ausländerbehörde Ihres Aufenthaltsorts, von der Bundesagentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die in besonderem Maße darauf ausgerichtet sind, die Chancen der Teilnehmenden auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, knüpfen in der Regel an die allgemeine Sprachförderung der Integrationskurse an und dienen dem Spracherwerb ab dem Niveau B1 bis zum Niveau C2. Unabhängig vom Eingangssprachniveau darf die Berufssprachkurse zur Erreichung der Sprachniveaus B1 und A2 aber auch besuchen, wer das Sprachniveau B1 trotz ordnungsgemäßer Teilnahme an einem Integrationskurs nicht erreichen konnte oder als Geduldete bzw. Geduldeter keinen Zugang zum Integrationskurs hat.

Darüber hinaus werden Spezialberufssprachkurse mit fachspezifischem Unterricht für einzelne Berufsgruppen oder im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung angeboten.

Die Teilnahme an den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich kostenfrei, wenn die oder der Teilnehmende ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist oder eine Ausbildung im Dualen System absolviert. Dies gilt ebenso für Personen in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, die Leistungen nach dem SGB II beziehen oder begleitend zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen.

Seit dem 1. August 2019 teilnahmeberechtigt sind auch arbeitsmarktnahe Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind und sich seit mindestens drei Monaten gestattet in Deutschland aufhalten.

Geduldete, die bisher nur dann Zugang zu den Berufssprachkursen ab Sprachniveau B1 hatten, wenn ihre Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen (einschließlich der Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung) erfolgte, können nach sechs Monaten geduldetem Aufenthalt auch ohne die genannten Voraussetzungen an den Berufssprachkursen des Bundes teilnehmen, wenn sie arbeitsmarktnah sind. Für diese Gruppe der Geduldeten werden die Berufssprachkurse auch unterhalb des Sprachniveaus B1 geöffnet, da sie keinen Zugang zu den Integrationskursen haben (mehr dazu im  Faktenpapier [PDF, 70KB] zum Migrationspaket).

Für die Ausstellung der Teilnahmeberechtigung zum Berufssprachkurs sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter zuständig. Zudem kann das BAMF auf Antrag Beschäftigten, Auszubildenden sowie Personen, die begleitend zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen, eine Teilnahmeberechtigung ausstellen. Weitere Informationen zu den berufsbezogenen Deutschsprachkursen erhalten sie beim BAMF, bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern.