- Das Übereinkommen über Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- UN-Fachausschuss zur Überwachung
- Entstehung der UN-BRK
- Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
- Staatenprüfungen Deutschlands
Das Übereinkommen über Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ziel des Übereinkommens sowie des dazugehörigen Fakultativprotokolls ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dem Großteil der weltweit rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR) erstmalig einen Zugang zu verbrieften Rechten verschafft.
Die Vereinten Nationen schätzen, dass nur etwa 40 Staaten, zumeist Industrienationen, eine nationale behindertenpolitische Gesetzgebung haben. Zwei Drittel Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Im Einzelnen konkretisiert die UN-BRK z.B. das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Dabei wird der abstrakte Teilhabebegriff in den jeweiligen Artikeln auf einzelne Lebensbereiche heruntergebrochen, für die jeweils konkrete Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung von Chancengleichheit beschrieben werden.
UN-Fachausschuss zur Überwachung
Zur Überwachung der UN-BRK wurde bei den Vereinten Nationen ein "Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" mit Sitz in Genf gebildet, der sich aus einer bestimmten Anzahl von Expert*innen aus den einzelnen Vertragsstaaten zusammensetzt. Die Vertragsstaaten legen dem Ausschuss unter anderem regelmäßig Staatenberichte über den Stand dieser Umsetzung des Übereinkommens vor, die der Ausschuss prüft und zu denen er Stellung nehmen kann. Das Fakultativprotokoll, das Deutschland ebenfalls ratifiziert hat, erweitert die Kompetenzen des Vertragsausschusses um ein Individualbeschwerde- und ein Untersuchungsverfahren.
Entstehung der UN-BRK
Nach vierjähriger Verhandlungszeit hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll angenommen. Deutschland hat das Übereinkommen und das Protokoll am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Ratifikationsgesetz wurde im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Am 24. Februar 2009 wurde die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich.
Die Entstehung im zeitlichen Ablauf
13. Dezember 2006
Nach vierjähriger Verhandlungszeit hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll angenommen.
30. März 2007
Deutschland hat das Übereinkommen und das Protokoll am 30. März 2007 unterzeichnet.
Dezember 2008
Das Ratifikationsgesetz wurde im von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
26. März 2009
Am 24. Februar 2009 wurde die Ratifikationsurkunde in bei der UN in New York hinterlegt. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich.
Zur innerstaatlichen Überwachung der UN-BRK wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) als unabhängige Stelle nach Artikel 33 Absatz 2 der UN-BRK benannt. Das DIMR gibt unter anderem Empfehlungen und macht Vorschläge zur Durchführung der UN-BRK und es berät die Bundesregierung, den Bundestag oder andere Organisationen zu Fragen, die die UN-BRK betreffen.
Der Paradigmenwechsel, der in der Behindertenpolitik der Bundesrepublik Deutschland insbesondere mit dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eingeleitet wurde, findet mit der UN-Behindertenrechtskonventionseine Entsprechung auf internationaler Ebene. Zugleich unterstützt die UN-BRK den Paradigmenwechsel auf innerstaatlicher Ebene weiter. Darüber hinaus wird die Behindertenrechtskonvention in Zukunft ein wichtiges Referenzdokument sein, auf dessen Grundlage neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik beurteilt werden. Es wird Impulse für die Politik für Menschen mit Behinderungen aussenden und gesellschaftliche Diskussionen anstoßen.
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie zusammenfasst. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben.
Weitere Informationen und Dokumente zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie auf gemeinsam-einfach-machen.de
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Staatenprüfungen Deutschlands
Mit dem Staatenprüfungsverfahren überprüft der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf die Einhaltung der UN-BRK in Deutschland.
Am 26. und 27. März 2015 hat der Fachausschuss den ersten deutschen Staatenbericht zur UN-BRK von 2011 im Rahmen einer Anhörung in Genf abschließend geprüft. Am 17. April 2015 hat der Ausschuss als Ergebnis der Anhörung die Abschließenden Bemerkungen zur weiteren Umsetzung der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht.
Seit 2018 wird die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zum zweiten Mal geprüft. Der konstruktive Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss fand am 29. und 30. August 2023 in Genf statt.
Mehr Informationen zum Maßnahmenbericht und weiteren Dokumenten zur zweiten Staatenprüfung im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) finden Sie auf unserer Seite gemeinsam-einfach-machen.de.