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Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält in der Anlage die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn jemand die Feststellung einer Behinderung beantragt. Sie findet auch im Sozialen Entschädigungsrecht Anwendung. Der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Weiterentwicklung der Grundsätze beratende Sachverständigenbeirat wurde gesetzlich neu zusammengesetzt. Weiterhin wurden einige gesetzliche Änderungen bei der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes in die aktualisierte Broschüre eingearbeitet.

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