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Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft" die zentralen Prinzipien der UN-BRK.
Mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention treibt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen weiter voran.
Weitere Publikationen zum Thema
Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Aktions-Plan 2 von Deutschland (Leichte Sprache)
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung