Mit dem SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz („Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“) sollen redaktionelle Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigt werden.
Dies betrifft vor allem Regelungen im Eingliederungshilferecht (SGB IX) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII), die durch das BTHG eingeführt oder geändert worden sind und am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Durch diese redaktionellen Korrekturen und Klarstellungen schaffen wir mehr Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel in der Eingliederungshilfe. Wir sorgen dafür, dass die Länder und Kommunen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reibungslos umsetzen können.
Ein Großteil der Änderungen beruht auf den bisherigen Erkenntnissen der Länder und des BMAS bei der Vorbereitung der Umsetzung der Reform.
Grundsätzliche inhaltliche Einigungen aus dem BTHG-Gesetzgebungsprozess werden mit dem Gesetz hingegen nicht rückgängig gemacht. Die Regelungen des BTHG sollen zunächst wissenschaftlich auf ihre Wirkungen hin untersucht und erprobt werden. Das BMAS wird die Untersuchungsergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls weiteren Änderungsbedarf prüfen.