Die fünfte Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Pflegekommission) hat einstimmig eine Empfehlung für eine 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung abgegeben. Aufgrund dieser Empfehlung beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zu erlassen. Der Text der vorgesehenen Verordnung wurde am 15. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Abschluss der Verordnung
Referentenentwurf