Digitalisierung

Digitale Verwaltung – bürgernah und leicht zugänglich mit dem OZG

Was heißt digitale Verwaltung? 

Oberstes Ziel der digitalen Verwaltung ist es, möglichst viele Behördengänge für möglichst viele Menschen digital zugänglich zu machen. Von einer digitalen Verwaltung profitieren alle Beteiligten – Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das spart letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten. 

Was regelt das Onlinezugangsgesetz? 

Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Hierfür müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und zugleich eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität, das heißt: Alle Digitalisierungsprozesse sind darauf ausgerichtet, möglichst anwenderfreundlich zu sein -  einfach, klar und verständlich.

Welche Rolle spielt das BMAS hierbei?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig, wie zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung
  • Arbeitgeber-Service
  • Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten
  • Insolvenzgeld
  • Rentenfestsetzung und -zahlung
  • Waisenrente und Witwenrente

Auf Bundesebene sind wir im Geschäftsbereich des BMAS mit der Digitalisierung schon sehr weitvorangekommen. Aber noch sind nicht alle Verwaltungsleistungen vollständig online angeboten - dies betrifft insbesondere Verwaltungsleistungen, deren Vollzug auf Länder- bzw. kommunaler Ebene liegen. Gründe sind unter anderem komplexe föderale Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und eine heterogene IT-Landschaft. Die Umsetzung der Ziele des OZG läuft auch über 2022 hinaus unverändert weiter. Auch das Anliegen des BMAS bleibt bestehen: Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch anzubieten und Menschen mit gesetzlichen Ansprüchen zu erreichen. Im Fokus der Digitalisierungsprojekte stehen die Nutzer*innen, sowie die bestehenden Angebote, Strukturen und Abläufe zu bündeln und zu vereinfachen.n.

Darüber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene. Seit dem 14. März 2022 können diverse föderale Sozialleistungen, wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe, über die Sozialplattform unter beantragt werden. Neben einer Vielzahl von digitalen Anträgen, die sicher und medienbruchfrei an die zuständigen Stellen übermittelt werden können, ergänzen auch digitale Zugänge zu den Leistungen der lokalen Schuldner- und Suchtberatung sowie der Wohnungslosenhilfe (beispielsweise über Terminvereinbarungsfunktion und eine Chat- und Videoberatung) das Angebot. Ein Beratungsstellen- und Sozialleistungsfinder ist ebenfalls auf der Sozialplattform verfügbar. Dies ermöglicht neben dem Finden der für die Bürgerinnen und Bürger passenden Beratungsstelle auch das Finden von potenziellen Ansprüchen von Sozialleistungen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kümmert sich im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes (sogenannte Typ-1-Leistungen) um Themen der sozialen Sicherheit.